ISPART Internetservices
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Mit der Möglichkeit der Fernwartung bieten wir Ihnen eine schnelle, direkte und kompetente Hilfe. Durch dieses Verfahren ermöglichen Sie es unseren Servicemitarbeitern, auf Ihren Computer zuzugreifen. So können Sie während des Servicetelefonats alles live am Bildschirm verfolgen und mit unserem Support-Mitarbeiter gemeinsam Lösungen schaffen.
Der Zugang auf Ihren Computer per Fernsteuerung ist immer nur dann möglich, wenn Sie ihn im Einzelfall freigeben. Wichtig hierbei ist auch, dass nichts ohne Ihr Wissen geschieht und Sie jederzeit die Kontrolle über Ihren Computer behalten und auch abbrechen können.
Die Fernwartung ist grundsätzlich kostenpflichtig, unabhängig von Garantie und Endergebnis!
Alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Mitarbeiter der ISPART verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die Informationen die ihnen während einer Fernwartung zur Kenntnis gekommen sind. Alle Mitarbeiter der ISPART sind nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz vertraglich auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.
Sie sind im Begriff eine gemeinsame Fernwartungs-Sitzung mit einem Mitarbeiter der ISPART oder einem von ihr beauftragten Unternehmen durchzuführen. Im Rahmen der durchgeführten Fernwartung (die Verbindung wird mittels moderner kryptografischer Verschlüsselungsverfahren verschlüsselt) kann es dazu kommen, dass Sie uns einige Ihrer personenbezogenen Daten übermitteln bzw. übermitteln müssen, damit wir unserer vertraglichen Verpflichtung nachkommen können oder wir Einsicht auf personenbezogene Daten erhalten. Persönliche Daten, auf die wir im Rahmen der Fernwartung Zugriff erhalten, werden gemäß den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie nach Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden, verarbeitet und ausschließlich zum Zwecke der Fehleranalyse und Behebung verwendet. Diese Daten werden gelöscht, sobald dieser Zweck nicht mehr vorliegt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Durch technische und organisatorische Maßnahmen stellen wir die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher und verpflichten auch unsere externen Dienstleister hierauf.
Sitzungen aufzeichnen und speichern:
Wir versichern Ihnen, dass unsere Mitarbeiter ausreichend geschult, mit dem Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten vertraut und verpflichtet sind. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Programms. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Fernwartung entstehen können, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Der Kunde ist ausschließlich für seine Datensicherheit verantwortlich, regelmäßige Backups werden von uns vorausgesetzt.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Eine Sicherheitserklärung zu der Fernsteuerungssoftware finden Sie hier .
Mit Beantragung der Fernwartung akzeptieren Sie diese Bedingungen!
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Angaben freibleibend. Änderungen vorbehalten
Noch Fragen? Nur zu!
Wir sind gerne für Sie da.
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter "Recht auf Einschränkung der Verarbeitung".
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Maria Sousa
Katharinenstraße 21
D-72764 Reutlingen
Fon: +49 7121 3125861
E-Mail: Datenschutz@ISPART.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Google Maps
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INHALTSVERZEICHNIS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Bedingungen Allgemein
Besondere Bedingungen Angebote
Besondere Bedingungen Webdesign
Besondere Bedingungen Foto- und Videografie
Besondere Bedingungen für Update Service
Besondere Bedingungen Webhosting
Besondere Domain-Registrierungsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die ISPART, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").
1.2. Sofern am Vertrag ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gelten diese AGB – auch ohne erneute Einbeziehung – für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit der ISPART bei denen folgende Leistungen vereinbart werden: Webhosting, Internet- und Werbedienstleistungen (Managed Service, Contentpflege, Webdesign, Programmierung, Printmedien, Videografie, Fotografie, etc.)
1.3. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von der ISPART schriftlich zugestimmt. Die AGB der ISPART gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.4. Die ISPART hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Die ISPART kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Die ISPART hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
1.5. Die ISPART ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
§ 2 Vertragsschluss und gesetzliche Pflichtinformationen für Verbraucher
2.1. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars in Textform an die ISPART oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 5 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Kundenbestellung durch ISPART oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung der ISPART zustande.
2.2. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Mängelgewährleistung ohne Einschränkung.
2.3. Wenn ein Verbraucher einen Vertrag über unser online Antragsformular schließt, kann er seine Eingaben vor dem Absenden über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
2.4. Die Vertragsdaten werden von uns gespeichert und per E-Mail bestätigt.
2.5. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
3.1. Entgelte und Zahlungsmodalitäten werden individualvertraglich vereinbart.
3.2. Der Kunde kann im Rahmen der Auftragserteilung konkrete gestalterisch-künstlerische Vorgaben machen. Im Rahmen der Vorgaben des Kunden besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern diese Vorgaben von ISPART eingehalten wurden, darf die Abnahme grundsätzlich nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
3.3. Bei Zahlungsverzug kann ISPART Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
4.1. Software / PHP Scripte / Zugangsdaten:
Sofern die ISPART dem Kunden eigene und fremde Software sowie Zugangsdaten zu Verfügung stellt, räumt die ISPART dem Kunden ausschließlich ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches Nutzungsrecht ein. Nach Vertragsbeendigung ist weitere Nutzung nicht erlaubt, Kopien sind zu löschen.
4.2. Print- und Webmedien (Beispielsweise Logos, Fotos, Designs, Grafiken, etc.):
Mit dem Kauf des Mediums erwirbt der Kunde das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, das Medium auf beliebige Weise in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien, einschließlich des Internets, zu nutzen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
4.3. Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über.
4.4. Für alle über diesen Abschnitt hinausgehenden Nutzungsrechte müssen individualvertraglich vereinbart werden. Jegliche Übertragung, sowie die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet.
§ 5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Die angebotenen Leistungen beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2. Die ISPART ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ISPART abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
§ 6 Kündigung und Vertragslaufzeiten bei Dauerschuldverhältnissen
6.1. Dauerschuldverhältnisse können nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden
6.2. Die allgemeine Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, wenn nicht anders geregelt.
6.3. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat vor Ablauf des Vertrages. Verträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
§ 7 Haftung
7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Die ISPART haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die ISPART auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsausschluss gilt für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von ISPART gleichermaßen.
7.2. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
7.3. Die ISPART schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Des Weiteren schließt die ISPART eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von ISPART nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzugs oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt. Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von ISPART zu vertretenden Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige Unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Ziff. 7.1 bleibt unberührt.
§ 8 Schweigepflicht
8.1. Der Auftraggeber hat über sämtliche den Auftragnehmer und den Vertrag betreffenden Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Ausführung des Vertrages mitgeteilt oder sonst bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, auch wenn es nicht zur Auftragserteilung und zum Abschluss des Einzelauftrages kommt. Hiervon ausgenommen sind nur Informationen, die bereits vor Bekanntgabe an den Auftragnehmer nachweislich öffentlich bekannt waren oder von dieser Vereinbarung schriftlich ausgenommen wurden. Die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen trägt der Auftraggeber. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber. Verstöße können nach §41 Bundesdatenschutzgesetz und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
8.2. Die Erfüllung der nachfolgend genannten Verpflichtungen ist für den Auftragnehmer von großer Bedeutung und durch gesetzliche Schadensersatzansprüche nicht hinreichend geschützt. Daher verpflichtet sich der Auftraggeber bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Vereinbarung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten, wobei die verwirkte Vertragsstrafe gemäß den gesetzlichen Vorschriften angerechnet wird.
§ 9 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern für die Streitigkeit kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, weil dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, Reutlingen.
§ 10 Zurückbehaltung, Schriftform, Volljährigkeit, Salvatorische Klausel
10.1. Zur Bestellung der Leistungen von ISPART sind ausschließlich juristische und volljährige natürliche Personen berechtigt.
10.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, E-Mail oder per Post.
10.3. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 11 Verbraucherstreitschlichtung
11.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Die ISPART ist weder bereit noch verpflichtet an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
1. Der Kunde kann im Rahmen der Auftragserteilung konkrete gestalterisch-künstlerische Vorgaben machen. Im Rahmen der Vorgaben des Kunden besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern diese Vorgaben von ISPART eingehalten wurden, darf die Abnahme grundsätzlich nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
2. Die der ISPART überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Der Kunde wird ISPART von allen Schäden freistellen, die dadurch entstehen, dass der Kunde Vorlagen zur Verfügung stellt, durch deren Nutzung Drittrechte verletzt werden; dies umfasst auch die Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe.
1. Sofern nicht anders geregelt, sind Angebote und telefonische Auskünfte von der ISPART unverbindlich. Maßgeblich sind jeweils die auf der Webseite von den jeweiligen Projekten veröffentlichten Angebote und Leistungsbeschreibungen, sowie individuelle Angebote.
2. Unsere Preise sind transparent und fair kalkuliert unter der Voraussetzung, dass die ISPART das Medium später für Referenzzwecke uneingeschränkt nutzen darf. Falls dies nicht gewünscht ist, muss dies vor dem Vertragsbeginn mitgeteilt werden. Das Angebot wird entsprechend mit einem Aufpreis von 20% erhöht.
§ 1 Rechte und Pflichte der ISPART
1.1. ISPART verpflichtet sich in Zusammenarbeit mit dem Kunden das Konzept gebrauchstauglich umzusetzen.
1.2. Das Nutzen der entstandenen Werke als Referenz wird ISPART gestattet, falls dies nicht erwünscht, siehe Punkt 2 bei “Besondere Bedingungen für Angebote”.
§ 2 Mitwirkungspflicht des Kunden
2.1. Der Kunde stellt ISPART alle notwendigen Daten für die Inhalte zur Verfügung. Diese umfassen Bilder, Texte, Logo, Tabellen etc. ISPART ist nicht verpflichtet diese auf Rechtsverletzungen hin zu prüfen. Müssen Materialien vom Auftragnehmer besorgt werden, werden die Kosten in Rechnung gestellt.
2.2. Die Daten werden in digitaler Form an ISPART übergeben.
2.3. Der Kunde übergibt ISPART alle notwendigen Daten, die für die Onlinesetzung der Website benötigt werden (FTP Zugang, MySQL Datenbank und Zugang zu den Domaineinstellungen). Diese Daten werden vor Projektbeginn der ISPART übergeben. Ist kein Webhoster vorhanden, kann der Auftragnehmer dies übernehmen.
§ 3 Gegenstand von Webdesign-Verträgen
3.1. Gegenstand von Webdesign-Verträgen zwischen ISPART und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. lediglich Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website oder aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
3.2. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist der von uns vorgelegte und vom Kunden angenommene Angebotsvertrag. Dieser definiert den Leistungsumfang abschließend.
3.3. Voraussetzung für die Tätigkeit von ISPART ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Testdaten, Texte, Vorlagen, Grafiken, etc.) und/oder Systemumgebungen ISPART zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist ISPART gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3.4. Nach vollständiger Übergabe und/oder Upload bzw. Installation der Website oder Teilen hiervon wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber ISPART schriftlich anzuzeigen. ISPART wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf ISPART vorübergehende Workarounds bereitstellen. Die Testphase kann bei entsprechendem Bedarf individualvertraglich (§ 1 Abs. 2 der AGB) angemessen verlängert werden. Stellt der Kunde nach Abschluss der Testphase keine wesentlichen Fehler mehr fest, wird er gegenüber ISPART eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Website in vertragsgemäßem Zustand erstellt wurde (Abnahme).
3.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 634a Abs. 1 BGB – 12 Monate, sofern am Vertrag ein Verbraucher nicht beteiligt ist.
3.6. Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.7. Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen (i.S.v. § 4 der AGB) von ISPART, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt ISPART keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
3.8. Nach Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile hiervon kann ISPART dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Jedoch ist weder ISPART zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von ISPART in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
1. Das alleinige Urheberrecht liegt bei ISPART.
2. Der Kunde erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nicht-kommerziellen Gebrauch.
3. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht-kommerzielle Zwecke eingeräumt.
4. Dem Kunden ist es erlaubt, die Bilddateien für private, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen. Änderungen am Bild dürfen nur mit Einwilligung der ISPART vorgenommen werden. Sollte der Kunde die Fotos veröffentlichen, so muss der Kunde deutlich machen, dass der Fotograf der Urheber der Bilder ist z.B. Fotograf: ISPART.
5. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung der Bilder im Internet durch den Fotografen zustimmen, so liegt es in seiner Verantwortung die Familie, Freunde oder Hochzeitsgäste darauf hinzuweisen.
6. Über diesen Abschnitt hinausgehenden Nutzungsrechte müssen individualvertraglich vereinbart werden.
1. Die Aktualisierung des CMS und regelmäßige Updates müssen gesondert bestellt und vergütet werden.
2. Der Update-Service gilt je "Major Release". Das heißt, dass wir alle Updates - sofern es welche gibt - innerhalb einer "Hauptversion" übernehmen. Hier sprechen wir nicht von versionsübergreifende "Upgrades". Beispielsweise ist ein Upgrade von Joomla 3.x auf Joomla 4.x nicht inbegriffen. Hier muss individuell geprüft werden, ob das Template, die Komponenten, Plugins oder Module ebenfalls mit der neuen Hauptversion kompatibel sind. Gegebenenfalls wird Code angepasst - damit die neue Version genutzt werden kann. Dies Bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Im Normalfall erhalten alte CMS-Versionen noch weitere 1-2 Jahre Updates - sodass ein Upgrade nicht sofort notwendig ist.
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsänderung
1.1. Die ISPART stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung.
1.2. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet. Der Anbieter gewährleistet dem Kunden, dass dessen Webseite eine Verfügbarkeit von 99.9% im Jahresdurchschnitt aufweist. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Plattformbetreiber nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).
1.3. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, dem Kunden gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
1.4. Der ISPART bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder die ISPART aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser AGB, kann die ISPART - mit Zustimmung des Kunden - vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der ISPART für den Kunden zumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere jede Vertragsänderung, die eine Reduzierung der vertraglichen Hauptleistungen der ISPART zur Folge hat. Die vertraglichen Hauptleistungen sind in der jeweiligen Tarifleistungsbeschreibung als solche bezeichnet. Besteht die Änderung des Vertrages in einer Erhöhung der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte, so richtet sich deren Zulässigkeit nach Ziffer 7.5 dieser AGB. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die ISPART verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.5. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen der ISPART, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können von der ISPART jederzeit eingestellt werden. Die ISPART wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
§ 2 Resellertarife
2.1. Soweit es sich bei dem jeweiligen Tarif nicht um einen Resellertarif handelt, darf der Kunde die Webhostingleistungen Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung stellen ("Reseller-Tätigkeit"). Ausgenommen hiervon ist das zur Verfügung stellen an Familienangehörige und Freunde, soweit dieses unentgeltlich erfolgt.
§ 3 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung
3.1. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht ein Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
3.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für die ISPART ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt: - der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht; - der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für die ISPART unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall: - bei gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. - erheblichen Verstößen i.S.d §§ 23, 24 Jugendmedienschutz- Staatsvertrages und/oder - erheblichen Urheberrechtsverstößen durch Speicherung und/oder zum Abruf Bereithalten solcher Inhalte insbesondere Musik, Bilder, Videos, Software etc. und/oder - der Speicherung und/oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten, deren Speicherung und/oder das zum Abruf Bereithalten strafbar ist - bei Straftaten des Kunden gegen der ISPART oder andere Kunden von der ISPART, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von ISPART oder anderer Kunden der ISPART.
3.3. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
3.4. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Eine ordentliche (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) kann seitens des Kunden alternativ auch als "Online-Kündigung" über das Kundenmenü erfolgen, wenn zwischen dem Kunden und der ISPART diese Möglichkeit vereinbart wurde.
3.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die ISPART zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann die ISPART sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegen daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist die ISPART nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.
§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden
4.1. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem der ISPART abgelegt sind und lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der ISPART zur Verfügung stellt. Die ISPART ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, die von ISPART zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und der ISPART unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, der ISPART seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle der ISPART mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an die ISPART per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, die ISPART unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
4.5. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten der ISPART, soweit diese rechtzeitig durch die ISPART angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Webserver zu speichern.
§ 5 Nutzungseinschränkungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter
5.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Webseiten/CMS die Internet-Präsenzen von ISPART oder Daten anderer Kunden der ISPART, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit ausdrücklicher Genehmigung von ISPART gestattet: - Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben; - Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten; - ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom ISPART zur Verfügung gestelltes Chat-System.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TMG, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.
5.3. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows, etc.) zum Gegenstand haben.
§ 6 E-Mail-Empfang und -Versand, Verbot und Vertragsstrafe für "Spam"-E-Mails
6.1. Die ISPART hat das Recht, die Maximalgröße oder die Maximalanzahl der vom Kunden zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 100 MB pro E-Mail und maximal 80 E-Mails pro Stunde.
6.2. Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server der ISPART sowie der Versand über Domains, die über die ISPART registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als "Spam" bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Dem Kunden ist auch untersagt mittels über anderer Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über der ISPART registrierten Domain abrufbar sind oder die bei ISPART gehostet werden.
6.3. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 100 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. "Paidmails" bzw. E-Mails mit denen ein "Referral-System" beworben wird, zu versenden.
§ 7 Entgeltzahlung und Rechnungsstellung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung
7.1. Die Höhe der vom Kunden an die ISPART zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt digital per E-Mail mit Anhang der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare Datei. Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Der ISPART bleibt es unbenommen alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht jedoch nur, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und er die Rechnung bei der ISPART jeweils anfordert und das für die Versendung jeweils anfallende Entgelt von 5,00 EUR entrichtet.
7.3. Der Kunde ermächtigt die ISPART, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, ISPART die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde der ISPART die hierfür vereinbarte Bearbeitungsgebühr (derzeit 10,00 EUR je Rücklastschrift) zu bezahlen.
7.4. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist die ISPART berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch die Sperrung des Accounts (Ziffer 9.1). Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist die ISPART berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen (Ziffer 3.2).
7.5. Die ISPART ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ISPART ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
7.6. Im Falle einer wirksamen Kündigung von Domains oder Pakete zu einem früheren Termin als dem regulären Vertragsende, findet keine Verrechnung oder Erstattung für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum statt.
§ 8 Leistungsstörungen
8.1. Für Leistungsstörungen ist die ISPART nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 1.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist ISPART nicht verantwortlich.
8.2. Störungen hat ISPART im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, ISPART für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldung"). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde ISPART eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der AGB Punkt 7 (Haftung).
8.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 5.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von der ISPART verschuldet.
§ 9 Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung
9.1. Nimmt ISPART eine Sperrung vor, so ist sie zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen der ISPART. ISPART wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird sie im Falle einer Sperrung, die aufgrund der Inhalte auf dem Webserver erfolgt, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der vom Kunden registrierten Domain selbst, ist die ISPART berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Die ISPART genügt ihren Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse (Ziffer 4.3) sendet. Für die Sperrung und Aufhebung der Sperrung wird dem Kunden ein Entgelt von 29,00 EUR berechnet ("Sperr- und Entsperrgebühr"), zzgl. der Kosten der Registrierungsbehörde bei Domains. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.
9.2. Hält die ISPART es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer 4.1) vorliegt, dass gegen geltendes deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist dies jedoch nicht offensichtlich, setzt die ISPART den Kunden unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Nimmt ISPART dann dennoch eine Sperrung vor, setzt er den Kunden hiervon in Kenntnis. ISPART kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde die geforderte schriftliche Stellungnahme abgegeben und Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartenden Kosten der ISPART für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite.
9.3. Soweit die ISPART von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das ISPART zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, der ISPART von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten der ISPART. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
Soweit der Kunde über die ISPART eine Domain (z.B. ".DE", ".COM") registriert, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISPART folgende Regelungen:
§ 1 Allgemeines, Rechtsverhältnisse, ergänzende Bedingungen
1.1. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("TLDs") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Organisationen bzw. Registraren (nachfolgend einheitlich "Vergabestelle") verwaltet. Für jede der unterschiedlichen TLDs bestehen eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende TLD maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien (siehe unter: Domainrichtlinien). Soweit diese in Widerspruch zu den vorliegenden Domain-Registrierungsbedingungen oder den AGB der ISPART stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den Domain-Registrierungsbedingungen.
1.2. Die ISPART beauftragt lediglich im Auftrag des Kunden die Registrierung der Domain bei der Vergabestelle.
1.3. Ist der Kunde Reseller (Nicht-Endkunde) einer Domain, so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für den Endkunden ("Domaininhaber" oder "Registranten") jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, den akkreditierten Registrar, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Endkunden und dem akkreditierten Registrar bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für Domains tätig ist, seine Kunden zur Einhaltung der jeweiligen Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Kunde des Kunden wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.
§ 2 Prüfungspflichten des Kunden
2.1. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
§ 3 Registrierungsdaten, Mitteilungspflichten
3.1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Registrierung einer Domain die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant"), des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C" bzw. "Administrative Contact") und des technischen Ansprechpartners ("Tech-C" bzw. "Technical Contact") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an ISPART per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, der ISPART unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
§ 4 Ablauf der Registrierung
4.1. Die ISPART wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Die ISPART ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die ISPART hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Die ISPART übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft der ISPART informiert sie darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch der ISPART aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung der ISPART. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
4.2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Die ISPART ist berechtigt, bei Domains aus administrativen Gründen als E-Mail-Adresse des Admin-C eine abweichende E-Mail-Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
4.3. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
4.4. Die ISPART darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.
§ 5 Erklärungen, Kündigung, Erstattung von Entgelten
5.1. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Kündigung der Domain, Providerwechsel, Löschung der Domain, bedürfen der Textform.
5.2. Bei allen über die ISPART registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser Domain-Registrierungsbedingungen und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle diese kündigen oder zu einem anderen Provider umziehen, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. ".DE") anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Soweit nicht ausdrücklich der gesamte Webhosting-Vertrag gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Webhosting-Vertrag als solcher bzw. der Vertrag über die übrigen Domains fort, da diese auch unabhängig von der gekündigten Domain weiter genutzt werden können.
5.3. Kann die ISPART dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Providers des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen ("CLOSE"). ISPART behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
5.4. Soweit die Registrierung der Domain für die jeweilige Registrierungsdauer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der ISPART fortdauert und damit die Domain weiter nutzbar bleibt, erfolgt weder für eine im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte.
§ 6 Domain-Reseller
6.1. Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten, insbesondere einen Kunden des Kunden ("Zweitkunde") registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten ("Whois-Daten") dieser Domain - insbesondere auch die Übertragung der Domain - nur vornehmen, wenn ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er dem Anbieter in Vertretung des Zweitkunden erteilt.
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